Die Experten können nur schätzen, wie viele Patchwork Familien es in Deutschland gibt. In unterschiedlichen Studien kommt es zu unterschiedlichen Ergebnissen und das selbst im Monitor der Familienforschung des zuständigen Bundesministeriums, wo teilweise mit 7 % Patchwork-Familien und mal mit 13 % gerechnet wird. Doch vermutlich ist die Zahl wesentlich höher.
Die Patchwork-Familie, die ideale Kulisse….
2017 fiel die Zahl der Scheidungsfälle auf seinen niedrigsten Stand seit 25 Jahren, doch bei 50 % der zerbrochenen Ehen sind Kinder mit im Spiel. Fast ein Viertel der Eltern in Deutschland, haben laut einer Erhebung des Instituts für Demoskopie Kinder aus einer früheren Beziehung. Dazu kommt, dass immer mehr Kinder unehelich geboren werden. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes waren es 2017 25%. Die Statistiker beklagen, dass die komplexen Lebens- und Familienformen mit den üblichen Messinstrumenten nicht mehr zu erfassen sind.
Besonders weil man so wenig über sie weiß, gilt die Patchwork Familie als ideale Kulisse für Projektionen und Träume. Patchwork klingt im Sound der Lifestyle-Magazine und Klatschblätter nach einer besseren, toleranteren, moderneren und weltoffeneren Familie. Sie sind hip und zwanglos, befreit von dem was eine spießige Kleinfamilie ausmacht. Eine Patchwork Familie ist eine starke Gemeinschaft, in der die lästigen Alltags- und Erziehungspflichten mit grosser Gelassenheit und Selbstverständlichkeit auf viele Schultern verteilt werden.
So weit das Ideal, doch dies hat wenig mit der Realität zu tun. Und davor kommt noch eines: Die Trennung und die Scheidung!
Die Sache mit der Krankenversicherung
Kinder und Ehepartner sind in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) beitragsfrei mitversichert. Bis zum 18. Lebensjahr sind die Kinder in der Familienversicherung mit eingeschlossen. Sollten die Kinder danach erwerbslos sein, dann verlängert sich dieser Versicherungsschutz bis zum 23. Lebensjahr. Kinder die eine Ausbildung machen, sich im Studium befinden oder einen freiwilligen Dienst absolvieren, sind bis zum 25. Lebensjahr in der GKV mitversichert.
Anders sieht es aus bei der Privatversicherung, hier gibt es keine Familienversicherung. Das bedeutet, jede einzelne Person ist mit einem eigenen Vertrag versichert. Selbst wenn ein Partner gesetzlich versichert ist und der andere privat, dann ist es unter bestimmten Voraussetzungen nicht möglich, die Kinder in die gesetzliche Familienversicherung aufzunehmen. Das ist dann der Fall, wenn der gesetzlich versicherte Partner über ein niedriges Einkommen verfügt und das Jahreseinkommen des Privatversicherten die Jahresarbeitsgrenze von 59.400 Euro übersteigt.
Wie ist es um die Krankenversicherung bei Patchwork Familien bestellt?
Aus zahlreichen traditionellen Lebensgemeinschaften ist bundesweit längst ein Patchwork entstanden, sprich: Mutter-Freund-Stieftochter oder Stiefsohn. Bei diesen neu gemischten Lebensgemeinschaften lohnt es sich, einen genauen Blick auf den bestehenden Versicherungsschutz zu werfen und vor allem bei der Krankenversicherung gilt es genau aufzupassen.
Bleibt das Paar unverheiratet und lebt „nur“ zusammen, dann bleibt ein jeder weiterhin in der GKV oder in der PKV krankenversichert. Sind Kinder im Spiel, dann sind diese jeweils über ihre leiblichen Eltern – Mutter oder Vater – gesetzlich mitversichert oder sind in der PKV versichert. Sollte das Paar heiraten, dann ändert sich in der Regel nichts. Denn eine beitragsfreie Mitversicherung der Ehefrau bzw. des Ehemanns ist in der gesetzlichen Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch eine Mitversicherung der Stiefkinder ist nur dann möglich, wenn diese vom Stiefvater bzw. der Stiefmutter überwiegend unterhalten werden.
Was bedeutet das konkret? Selbst dann wenn der leibliche Vater „vorhanden“ ist, der seinen Pflichten nachkommt – in Hinsicht auf den Unterhalt – dann ist er nicht derjenige, der für die Versicherung des Kindes relevant ist. Sondern auch bei einer Patchwork-Familie gelten die gleichen Regelungen wie bei den den leiblichen Eltern, wenn diese verheiratet sind, selbst ohne Adoption des Stiefkindes.
Sollte der neue Ehe- oder Lebenspartner bei dem das Kind mit der Mutter, die in der GKV versichert ist, gut verdienen und dadurch in der PKV Mitglied sein, dann muss auch das Kind dort versichert werden. Wer das möchte, der muss in der gesetzlichen Krankenkasse dann den entsprechenden Beitrag zahlen.
Was also tun?
Wichtig ist, dass ein Patchwork Familie sich bereits von Beginn an Gedanken macht. Nach einer Hochzeit ist es zu spät. Heiratet eine privatversicherte alleinerziehende Mutter, und es leben ihre minderjährigen Kinder im gleichen Haushalt, dann verändert sich dadurch automatisch die Versicherungssituation. Die Kinder müssen in der PKV versichert werden. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, der muss sich mit höheren Beiträgen anfreunden.
Ratsam ist es, sich beraten zu lassen und zu vergleichen! Denn Eltern sollten sich darueber im klaren sein, dass der Status der Kinder sich verändert, sobald Eltern sich scheiden lassen und/oder neu heiraten.